Ihr Ratgeber für
die Niederschlagswassergebühr.

Niederschlagswassergebühr

Alles rund um die Niederschlagswassergebühr.

Wann fällt die Niederschlagswassergebühr an?

Die Niederschlagswassergebühr fällt dann an, wenn Regen von Flächen, die bebaut und deshalb undurchlässig sind, in den Kanal geleitet wird. Damit haben es die Besitzer von Grundstücken selber in der Hand, wie hoch die Niederschlagswassergebühr sein soll.

Niederschlagswassergebühr bei einer Straße

Niederschlagswasser auf einer Straße.

Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr?

Wenn Regenwasser in den Kanal geleitet wird, so werden zwischen 0,20€ und 2,12€ Niederschlagsgebühr pro m² undurchlässiger Flächen im Jahr fällig. Gelangt das Wasser nicht in den Kanal, fällt auch keine Niederschlagsgebühr an. Für schon bestehende Gebäude gibt es einen Anschluss sowie einen Benutzungszwang für den Kanal. In dem Fall darf das Regenwasser nicht versickert oder für Haus und Garten genutzt werden, sondern man ist gezwungen die Niederschlagswassergebühr zu zahlen. Hier muss man bei der Gemeinde oder dem Kreis fragen, ob eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr möglich ist. Auskunft geben die Ämter für Tiefbau oder auch die Umweltämter der Kreise und Gemeinden. Bei dem Neubau wird von den Bundesländern die Versickerung als auch die Verrieselung, oder die Einleitung in ein Gewässer vor Ort gefordert, wenn es keine Gründe dagegen gibt. Bei der Planung und der Ausführung muss man nicht mehr die Niederschlagswassergebühr zahlen. Dies muss man aber im Entwässerungsantrag genau so erläutern.

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